Unsere Fachgebiete: Erbrecht und Familienrecht – Rechtsanwälte Volker Koch & Kollegen

Erbrecht

Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht nach Artikel 14 des Grundgesetzes und befasst sich mit allen Themen rund ums Erben: Testament, Erbschaft und -steuer, Vorsorgevollmacht, Pflichtteil, Enterbung, Erbfolge, Kosten in Erbangelegenheiten, um nur einige zu nennen.


Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich drauf spezialisiert, Ihnen alle rechtlichen Fragen kompetent und fachlich zu beantworten, Ihr Testament zu errichten und Erbverträge auszuarbeiten sowie im Falle von Streitigkeiten bei Erbengemeinschaften Konflikte zu lösen. Dabei steht stets Ihr Interesse im Mittelpunkt meines Handelns.


Jeder von uns wird früher oder später mit diesen Themen konfrontiert, als Erblasser oder als Erbe. In beiden Situationen ist es sinnvoll, sich rechtzeitig damit zu befassen. Spätestens nach dem Tod eines Familienmitgliedes stellen sich die Fragen: Was passiert mit der hinterlassenen Immobilie? Wer bekommt die Immobilie? Gibt es Vermögen? Wem steht was zu? Gibt es Schulden? Wer müsste sie zahlen? Ist ein Testament vorhanden? Welche Rechte haben Sie als Hinterbliebene? Wer kümmert sich um die Beerdigungskosten? Fragen über Fragen!


Je früher Sie sich mit den Regelungen der eigenen Erbfolge auseinandersetzen und je genauer Sie diese im Vorfeld regeln, desto weniger kommt es zu Streitigkeiten zwischen Ihren Nachkommen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll vorzusorgen. Schaffen Sie also klare Verhältnisse!


Nicht nur als Erblasser ist es notwendig, Ihre Nachfolge rechtzeitig zu regeln, sondern auch als Erbe sollten Sie sich zeitnah nach dem Eintritt des Erbfalls über Ihre Rechte und Pflichten fachkundig informieren.

Familienrecht

Als Teilgebiet des Zivilrechts regelt das Familienrecht die Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder, die durch Eheschließung, Lebenspartnerschaft und ähnliches verbunden sind. Auch familienrechtlich ist es für Sie wichtig, Ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Scheidung zu kennen.

Das Familienrecht behandelt u.a. folgende Themen:

  • Eherecht

  • Scheidung

  • Unterhalt

  • Sorgerecht

  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften

  • Adoption

  • Lebenspartnerschaft

  • Abstammung

Statistisch gesehen wird in Deutschland jede dritte Ehe geschieden - nicht durch den Tod, sondern zu Lebzeiten durch gerichtliche Beschlüsse. Dass es zur Scheidung kommt, kann nicht immer verhindert werden. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was im Falle einer Scheidung zu tun ist. Unterhalts- und vermögensrechtliche Fragen sind hierzu von zentraler Bedeutung. Antworten auf solche sensiblen Fragen zu finden bedarf nicht nur einen tiefen Einblick in die Vergangenheit beider Ehepartner, sondern auch eine Analyse Ihrer Lebenssituation, Ihrer Vorstellungen und Bedürfnisse. Wir von der Anwaltskanzlei Koch & Kollegen beraten und begleiten Sie in dieser schwierigen Lebenssituation über den Trennungsweg hinaus bis zur Klärung aller Streitigkeiten.


Dank unserer Spezialisierung in beiden Rechtsgebieten sind wir in der Lage, Antworten auf alle Ihre rechtlichen Fragen zu finden und Sie optimal und kompetent zu vertreten. Unsere regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen bieten Gelegenheit, uns mit Themen der aktuellen Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen auseinanderzusetzen.


Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir stehen Ihnen persönlich und kompetent zur Seite!